Corona Covid-19 Situation - Was heisst Rückehr zur Normalität in der Schweiz?

Sonntag, 10. Mai 2020   
Zehntausende Wassersportler möchten wissen, wie die vom Bundesrat bewilligten Lockerungen der Corona Massnahmen per 11. Mai 2020 für ihr Freizeitvergnügen zu interpretieren sind.
----- Swiss Sailing, der gemäss Statuten Interessenvertreter für alle Segler ist, erklärt in seinem aktuellen Newsletter lediglich, warum er im „Schutzkonzept strikte Regeln und sogar Verbote ausgesprochen hat. Nur: Swiss Sailing wie auch die anderen Sportverbände konnten gar nicht anders“, so die entschuldigende Antwort. Beantwortet diese Argumentation die Frage der grossen Mehrheit der Segler, dh. wir alle, wie wir uns in der nun anlaufenden Segelsaison zu verhalten haben? Wohl kaum, wie jeder Leser des Schutzkonzeptes feststellen kann. Es sei hier festgehalten, dass das BASPO (Bundesamt für Sport) respektive Swiss Olympic die Verbände am 23. April aufgefordert haben, sportspezifische Schutzkonzepte auf der Basis von klaren Vorgaben auszuarbeiten, und darzulegen, wie sie die Schutzmassnahmen für ihre Sportart umsetzen können. Dass dabei die Grundsätze des Bundesrates zur Eindämmung der Pandemie (Distanz, Hygiene, Gruppenbildung, Tracing) zu beachten sind, ist selbstverständlich.
----- Was nun? Gemäss einer Auskunft der Seepolizei am Zürichsee, sind die allgemeinen Vorschriften an Land, insbesondere in Häfen und an den Einwasserungsstellen, einzuhalten. Auf dem Wasser ist der der Bootsführer selbst verantwortlich und stellt sicher, dass sich auf seinem Boot (zurzeit) maximal fünf gesunde Personen aus seinem persönlichen Bekanntenkreis (Sicherstellung des Tracing) aufhalten. Die Limitierung auf Familie, respektive Hausgemeinschaft wird nicht gefordert. Die 2-Meter Distanz ist logischerweise nicht möglich. Der gesunde Menschenverstand und nicht Verbandsvorschriften sollen gelten. Es steht ja auch jedem Autofahrer frei, mit vier Personen eine mehrstündige Autofahrt zu unternehmen. Sinngemäss können somit auch Regatta-Teams von bis zu fünf Personen auf Kielbooten, Jollen oder Mehrrümpfern aufs Wasser, da diese die erwähnten Bedingungen problemlos erfüllen können. Zuständig für die Umsetzung der behördlichen Vorschriften sind die ensprechenden kantonalen Stellen. Der Segelsport ist die ideale Freizeitbetätigung um den psychischen Druck der Corona-Einschränkungen zu bewältigen!
----- Der organisierte Schweizer Sport basiert auf Fachverbänden und Clubs. Diese sind interessiert, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb baldmöglichst wieder aufgenommen werden kann. Trainings mit Schutzkonzept ja, Wettkämpfe nein ist der Entscheid der Behörde per 11. Mai. Für die meisten, vor allem die grossen Sportarten, ist die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs fundamental. Nur eine kleine Minderheit der Segler ist vom publizierten Schutzkonzept von Swiss Sailing, das sich vor allem mit Trainings beschäftigt, betroffen. Meist betrifft dies Jugend- und Juniorentrainings in den Clubs. (Zur Gewichtung des Risikos sei erwähnt, das per heute von den über 30'000 laborbestätigten Corona Fällen in der Schweiz 147 Kinder unter 10 Jahren und 833 Jugendliche zwischen 11-20 Jahren betreffen.) Zudem sind wir der Meinung, dass die vorgeschlagenen Trainings-Einschränkungen die von anderen Sportarten stark abweichenden Bedingungen wie Grossräumigkeit der Trainingsumgebung, die genügende Distanz zwischen den Booten, die saubere Umgebung, etc. nicht berücksichtigen. Es obliegt den Clubs und Klassen, für eine sinnvoll Umzusetzung zu sorgen.Eigenverantwortung und Erfahrungsaustausch, lokal und regional ist gefordert.
----- Offen ist nach wie vor der Wettkampfbetrieb und dabei die Definition, wann eine Segelregatta ein Wettkampf im Sinne des Schweizer Sportes ist. Es ist wohl für alle aktiven Regatteure klar, dass das Ansteckungsrisiko auf dem Wasser mimimal ist und und die notwendigen Schutzmassnahmen an Land getroffen werden können. Es ist zu hoffen, dass Swiss Sailing mit einem guten Konzept die Wiederaufnahme des Regattabetriebs bis spätestens am 8. Juni, dem dritten Termin des bundesrätlichen Freigabeplans, ermöglicht.




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